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Stufenplanbeauftragter werden: die deutsche Schlüsselrolle der Pharmakovigilanz, und wie sie zur EU-QPPV führt

Wie wird man Stufenplanbeauftragter?

Über Sachkenntnis und Praxis, nicht über ein einzelnes Zertifikat. § 63a AMG verlangt eine qualifizierte Person mit der erforderlichen Sachkenntnis und Zuverlässigkeit, ansässig in einem EU-Mitgliedstaat. In der Praxis heißt das: ein naturwissenschaftliches, pharmazeutisches oder medizinisches Studium plus mehrere Jahre Pharmakovigilanz, üblicherweise über Stationen in Drug Safety oder PV Operations bis zur Verantwortung für das Pharmakovigilanzsystem. Bestellt werden Sie vom pharmazeutischen Unternehmer, die Bestellung wird der Behörde angezeigt.

Es gibt in der deutschen Pharma eine kleine Gruppe von Rollen, die allein deshalb existieren, weil das Gesetz sie vorschreibt. Der Stufenplanbeauftragte ist die wichtigste davon in der Arzneimittelsicherheit. Jedes Unternehmen, das Fertigarzneimittel in Deutschland in den Verkehr bringt, muss diese Person benannt haben. Trotzdem findet man kaum irgendwo eine ehrliche Beschreibung, wie man in diese Rolle hineinkommt. Stellenanzeigen setzen sie voraus, Behördenmerkblätter erklären die Pflichten, und der Karriereweg dazwischen bleibt unbeschrieben.

Genau diese Lücke füllt dieser Leitfaden. Ich schreibe ihn aus der Perspektive von 16 Jahren Pharma-Recruiting, in denen benannte Verantwortung im Lebenslauf regelmäßig der Punkt war, an dem sich Senior-Profile voneinander getrennt haben.

Was der Stufenplanbeauftragte tatsächlich verantwortet

Die Aufgaben stehen in § 63a Abs. 1 AMG, und sie sind größer, als der sperrige Titel klingt. Der Stufenplanbeauftragte richtet das Pharmakovigilanzsystem des Unternehmens ein und führt es. Er sammelt und bewertet dem Unternehmen bekannt werdende Meldungen über Arzneimittelrisiken und koordiniert die notwendigen Maßnahmen. Er verantwortet die Erfüllung von Anzeigepflichten gegenüber den Behörden, und auf Verlangen der zuständigen Behörde übermittelt er weitere Informationen zur Beurteilung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses.

Übersetzt in den Arbeitsalltag: Wenn ein Signal auftaucht, eine Häufung von Nebenwirkungsmeldungen, ein Qualitätsdefekt mit Sicherheitsrelevanz, eine neue Erkenntnis aus einer Studie, laufen die Fäden bei dieser Person zusammen. Sie entscheidet mit, was an das BfArM oder das Paul-Ehrlich-Institut geht, in welcher Frist und mit welcher Bewertung. Das ist eine bewertende Rolle, keine dokumentierende, und im Ernstfall eine, die dem eigenen Management unbequeme Empfehlungen geben muss.

Die Rechtsgrundlage in Kurzform: § 63a AMG

Drei Punkte aus dem Gesetz sollten Sie kennen, bevor Sie die Rolle anstreben. Erstens die Bestellpflicht: Pharmazeutische Unternehmer, die Fertigarzneimittel in den Verkehr bringen, müssen einen Stufenplanbeauftragten bestellen; ausgenommen sind nur bestimmte Fälle nach § 13 Abs. 2 AMG. Zweitens die Anforderungen an die Person: erforderliche Sachkenntnis, die zur Ausübung der Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit, und Ansässigkeit in einem Mitgliedstaat der EU. Drittens die Transparenz gegenüber dem Staat: Die Bestellung und jeder Wechsel werden der zuständigen Behörde und der Bundesoberbehörde mitgeteilt, bei unvorhergesehenem Wechsel unverzüglich.

Bemerkenswert ist, was das Gesetz nicht regelt. Es definiert keinen Studiengang, keine Mindestjahre, kein Zertifikat. Die Sachkenntnis ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, den die Überwachungsbehörden der Länder im Einzelfall prüfen. Das macht den Weg offener, als viele denken, und es macht die Praxis wichtiger als jedes Papier.

Eine Besonderheit noch, die für Ihre Karriereplanung interessant ist: Nach § 63a Abs. 2 kann der Stufenplanbeauftragte zugleich sachkundige Person nach § 14 AMG oder verantwortliche Person nach § 20c sein. Gerade im Mittelstand sind solche Doppelfunktionen üblich und werden entsprechend vergütet.

Stufenplanbeauftragter und EU-QPPV: zwei Rollen, oft eine Person

Europäisch gibt es eine Parallelrolle, die Qualified Person Responsible for Pharmacovigilance, kurz QPPV. Sie beruht auf Art. 104 der Richtlinie 2001/83/EG und den GVP-Leitlinien der EMA: Jeder Zulassungsinhaber muss ständig und kontinuierlich über eine entsprechend qualifizierte Person verfügen, die das Pharmakovigilanzsystem verantwortet und in der EU ansässig und tätig ist.

Deutschland verlangt mit dem Stufenplanbeauftragten eine zusätzliche nationale Benennung. Für Ihre Karriere heißt das: Die beiden Rollen sind verwandt, aber nicht identisch. Bei einem deutschen Mittelständler mit EU-Zulassungen liegen QPPV und Stufenplanbeauftragter häufig bei derselben Person. Bei internationalen Konzernen sitzt die EU-QPPV oft in einer globalen Zentrale, während der Stufenplanbeauftragte die deutsche Schnittstelle hält. Wer den deutschen Posten überzeugend ausgefüllt hat, bringt fast alles mit, was die EU-Rolle verlangt. Der Stufenplanbeauftragte ist damit einer der wenigen klar beschreibbaren Wege in eine der gefragtesten Senior-Positionen der europäischen Arzneimittelsicherheit.

Welche Qualifikation Sie wirklich brauchen

Da das Gesetz schweigt, zählt das Profil, das Behörden und Arbeitgeber akzeptieren. Üblich ist ein abgeschlossenes Studium der Pharmazie, Medizin oder einer Naturwissenschaft. Dazu kommen mehrere Jahre einschlägige Pharmakovigilanz-Praxis: Einzelfallbearbeitung und Fallbewertung, Signalmanagement, periodische Sicherheitsberichte, Risikomanagementpläne, idealerweise Erfahrung mit Behördeninspektionen. Wer aus der Klinik, der Apotheke oder dem Labor kommt, steigt in der Regel zuerst in Drug Safety ein; die realistischen Einstiege dorthin habe ich im Leitfaden zum Einstieg in die Pharmakovigilanz beschrieben.

Unterschätzt wird die zweite gesetzliche Anforderung, die Zuverlässigkeit. Sie zielt auf persönliche Integrität, und im Auswahlprozess übersetzt sie sich in eine Frage, die sich jeder Arbeitgeber stellt: Hält diese Person einer Inspektion stand, und widerspricht sie intern, wenn es nötig ist? Kandidatinnen und Kandidaten, die Konfliktsituationen mit Substanz erzählen können, ein vertretenes Signal, eine durchgesetzte Meldung, wirken hier stärker als jede Zertifikatsliste.

Sprachlich gilt: Deutsch ist für den Behördenkontakt in dieser Rolle der Normalfall, Englisch für die Konzern- und EMA-Ebene selbstverständlich. Für internationale Profile ohne Deutsch ist die EU-QPPV-Schiene meist erreichbarer als die deutsche Benennung.

Die Einstiegswege, die in der Praxis funktionieren

Der häufigste Weg ist der interne Aufstieg: PV Scientist oder Drug Safety Officer, dann Teamverantwortung, dann Stellvertretung, dann Benennung. Viele Unternehmen benennen neben dem Stufenplanbeauftragten eine Vertretung für Abwesenheiten, und diese Stellvertreterposition ist das klassische Sprungbrett. Wer sie angeboten bekommt, sollte sie nehmen, auch ohne Gehaltssprung. Sie ist der Nachweis, auf den es später ankommt.

Der zweite Weg führt über Dienstleister. Spezialisierte Pharmakovigilanz-Provider stellen Stufenplanbeauftragte und QPPVs für Unternehmen, die die Funktion nicht intern besetzen. Dort sammeln Sie in kurzer Zeit Erfahrung über mehrere Produkte, Darreichungsformen und Behördenkontakte hinweg, ein Tempo, das eine einzelne Firma selten bietet. Der dritte Weg ist der Quereinstieg auf Senior-Ebene, etwa aus Medical Affairs oder Regulatory Affairs mit starkem Sicherheitsbezug. Er funktioniert, ist aber der seltenste der drei.

Was ein CV für diese Rolle belegen muss

Aus Recruiter-Sicht trennt sich die Shortlist an Nachweisbarkeit. Ein starkes Profil zeigt die Kette von der operativen PV bis zur Verantwortung: bearbeitete Fallvolumina und Produktklassen, Signalbewertungen mit Ausgang, PSUR- und RMP-Verantwortung, Inspektions- und Audit-Historie mit Rolle, Erfahrung mit den gängigen Sicherheitsdatenbanken, Behördenkorrespondenz. Wer schon benannt war, ob als Beauftragter oder Vertretung, schreibt das explizit hin, mit Zeitraum. Genau nach diesen Begriffen filtern übrigens auch die ATS-Systeme der Arbeitgeber; wie Sie damit umgehen, steht im Leitfaden zum ATS in der Pharma.

Der Markt in DACH

Die Nachfrage ist strukturell, weil die Rolle Pflicht ist: Originalhersteller, Generika- und Biosimilar-Anbieter, Biotechs mit erster eigener Zulassung, dazu der wachsende Dienstleistungsmarkt. Kleine Unternehmen suchen Generalisten, die mehrere benannte Funktionen tragen können, Konzerne suchen Spezialisten mit Inspektionsfestigkeit. Für erfahrene PV-Leute ist zusätzlich der Interim-Markt attraktiv, denn ein unvorhergesehener Wechsel muss der Behörde unverzüglich angezeigt werden, und niemand lässt die Position lange unbesetzt. Österreich und die Schweiz kennen eigene nationale Anforderungen an Pharmakovigilanz-Verantwortliche; wer DACH-weit denkt, prüft das Zielland einzeln.

Ein Wort zum Gehalt

Ich nenne hier bewusst keine Spanne. Die Vergütung hängt davon ab, ob die Rolle mit einer Leitungsfunktion oder weiteren benannten Funktionen kombiniert ist, ob sie intern oder als Mandat ausgeübt wird, und von Größe und Risikoprofil des Portfolios. Eine einzelne Zahl ohne diese Variablen würde in die Irre führen. Verlässlich ist die Richtung: Benannte Verantwortung nach § 63a gehört zu den Positionen, die deutlich oberhalb der operativen PV vergütet werden, und die Kombination mit der EU-QPPV verschiebt die Spanne weiter nach oben.

Häufige Fragen

Braucht jedes Pharmaunternehmen in Deutschland einen Stufenplanbeauftragten?

Ja. Jeder pharmazeutische Unternehmer, der Fertigarzneimittel in Deutschland in den Verkehr bringt, muss nach § 63a AMG einen Stufenplanbeauftragten bestellen. Ausgenommen sind nur bestimmte Konstellationen nach § 13 Abs. 2 AMG. Deshalb ist die Nachfrage strukturell: Die Rolle existiert bei Originalherstellern, Generikaanbietern und Biotechs gleichermaßen.

Was ist der Unterschied zwischen Stufenplanbeauftragtem und EU-QPPV?

Die EU-QPPV ist die europäische Rolle nach Art. 104 der Richtlinie 2001/83/EG und den GVP-Leitlinien: eine Person, die dem Zulassungsinhaber ständig zur Verfügung steht und das Pharmakovigilanzsystem EU-weit verantwortet. Der Stufenplanbeauftragte ist die zusätzliche deutsche Rolle nach § 63a AMG mit Blick auf den deutschen Markt und die deutschen Behörden. Bei deutsch geprägten Unternehmen liegen beide Rollen oft bei derselben Person, internationale Konzerne trennen sie meist.

Muss der Stufenplanbeauftragte in Deutschland wohnen?

Nein. § 63a AMG verlangt die Ansässigkeit in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, nicht in Deutschland. Praktisch erwarten Arbeitgeber und Behörden aber Erreichbarkeit und sichere deutsche Sprachkenntnisse für die Behördenkommunikation.

Kann man Stufenplanbeauftragter als externer Dienstleister sein?

Ja, das ist verbreitet. Viele kleine und mittlere Unternehmen bestellen eine externe Person über spezialisierte Pharmakovigilanz-Dienstleister oder direkt als Freiberufler. Für erfahrene PV-Profis ist das ein eigener Karrierepfad mit mehreren Mandaten, er setzt aber belastbare Erfahrung mit Behördenkontakt und Inspektionen voraus.

Quellen

§ 63a AMG, Stufenplanbeauftragter (gesetze-im-internet.de)
§ 13 AMG, Herstellungserlaubnis (gesetze-im-internet.de)
Richtlinie 2001/83/EG, Art. 104 (EUR-Lex)
EMA: Pharmacovigilance / GVP-Leitlinien
BfArM: Pharmakovigilanz

© 27. Juli 2026 Andreas Schulz. Alle Rechte vorbehalten. Dieser Artikel ist Karriereberatung, keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der Gesetzestext.

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