Was ist die verantwortliche Person nach § 20c AMG?
Wer Gewebe und Gewebezubereitungen mit nicht industriellen Verfahren be- oder verarbeitet, konserviert, prüft, lagert oder in den Verkehr bringt, braucht dafür eine eigene Erlaubnis nach § 20c AMG, und diese Erlaubnis hängt an einer benannten verantwortlichen Person. Die Vorschrift wird beim Qualifikationsprofil ungewöhnlich konkret: ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, Biologie, Biochemie oder eines vergleichbaren Fachs und mindestens zwei Jahre praktische Tätigkeit in der Be- oder Verarbeitung von Gewebe. Diese Person steht dafür ein, dass die Gewebezubereitungen den Regeln entsprechen, die für Be- und Verarbeitung, Konservierung, Prüfung, Lagerung und Inverkehrbringen gelten. Ein kleiner benannter Sitz in einem Feld, das weiter wächst.
Gewebeeinrichtungen sitzen in einer Ecke des deutschen Arzneimittelrechts, die die meisten Menschen in der Branche nie berühren. Hornhautbanken. Knochen- und Sehnenbanken. Herzklappen. Amnionmembran. Haut. Zellzubereitungen, die schon nah an den Arzneimitteln für neuartige Therapien liegen. Die Arbeit fühlt sich klinisch an und ist regulatorisch pharmazeutisch, und sie läuft auf einer Erlaubnis mit einem Namen daran.
Karriereberatung dazu schreibt fast niemand, und das ist schade. Der Bewerbermarkt ist dünn, und die Menschen, die passen, sitzen häufig in Universitätskliniken, ohne von der Rolle zu wissen. Ich schreibe das aus 16 Jahren Pharma-Recruiting, in denen benannte gesetzliche Verantwortung verlässlich die Linie war, an der sich Senior-Profile von allen anderen getrennt haben.
Was die Erlaubnis abdeckt
§ 20c AMG gilt für das Be- oder Verarbeiten, Konservieren, Prüfen, Lagern oder Inverkehrbringen von Gewebe und Gewebezubereitungen, wenn dabei nicht industrielle Verfahren angewendet werden und die Verfahren hinreichend bekannt sind. Daneben steht § 20b AMG für die Gewinnung von Gewebe und die dazugehörige Laboruntersuchung. Viele Einrichtungen halten beide Erlaubnisse, weshalb die zwei Vorschriften meist zusammen besprochen werden und manche Häuser am Ende zwei benannte Personen haben.
Die Behörde entscheidet über den Antrag innerhalb von drei Monaten, in Ausnahmefällen kann die Frist um zwei Monate verlängert werden. Diese Frist ist wichtiger, als sie aussieht. Eine Einrichtung, die ihre verantwortliche Person verliert, kann nicht in Ruhe warten. Genau daraus entsteht die Verhandlungsposition einer glaubwürdigen Kandidatin.
Die Qualifikation steht im Gesetz
§ 20c AMG benennt sie direkt. Ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Humanmedizin, Biologie, Biochemie oder eines vergleichbaren Fachs und mindestens zwei Jahre praktische Tätigkeit in der Be- oder Verarbeitung von Gewebe.
Daraus folgen zwei Dinge. Die Liste der Studiengänge ist enger als bei manch anderer benannten Rolle, ein ingenieurwissenschaftlicher oder rein kaufmännischer Hintergrund öffnet diese Tür also nicht. Und die zwei Jahre müssen in der Be- oder Verarbeitung von Gewebe liegen; allgemeine GMP-Erfahrung ersetzt sie nicht, wie stark sie auch sein mag. Wer diesen Schritt plant, braucht Praxiszeit in einer Gewebeeinrichtung im Lebenslauf, und der einzige verlässliche Weg dorthin führt über die Arbeit in einer solchen Einrichtung.
Wofür die Rolle einsteht
Die verantwortliche Person steht dafür ein, dass die Gewebezubereitungen den Regeln entsprechen, die für ihre Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Prüfung, Lagerung und ihr Inverkehrbringen gelten. Im Alltag heißt das: Freigabeentscheidungen über Zubereitungen für einen namentlich benannten Patienten oder für den Bestand der Bank, Spenderdokumentation und Rückverfolgbarkeit vom Spender bis zum Empfänger, die Validierung der Be- und Verarbeitungs- und Konservierungsschritte, die Bearbeitung von Abweichungen und die Meldepflichten gegenüber der zuständigen Behörde.
Die Rückverfolgbarkeit unterscheidet diese Arbeit von gewöhnlicher pharmazeutischer Qualitätsarbeit. Gewebe ist keine Charge Tabletten. Hinter jeder Zubereitung steht ein Spender und vor ihr ein Empfänger, und die Dokumentation muss diese Kette über lange Zeit zusammenhalten. Wer sie geführt hat, beschreibt den Beruf auf eine Weise, die kein Lehrgang beibringt.
Wo diese Stellen sitzen
Universitätskliniken und ihre Gewebebanken, Blutspendedienste, spezialisierte Hornhaut- und Knochenbanken, Zelltherapie-Fertigungseinheiten an akademischen Zentren und die Unternehmen, die Kliniken mit Gewebezubereitungen beliefern. Das Feld überschneidet sich mit den Arzneimitteln für neuartige Therapien, und Personal wandert zwischen beiden. Industriell hergestellte ATMP fallen allerdings unter die gewöhnliche Herstellungserlaubnis und die sachkundige Person, nicht unter § 20c.
Weil die Einrichtungen klein sind, trägt die benannte Person meist weitere Aufgaben: Laborleitung, Qualitätsmanagement, gelegentlich die klinische Schnittstelle. Diese Kombination ist hier der Normalfall und gehört im Vorstellungsgespräch geklärt, denn die gesetzliche Verantwortung schrumpft nicht, wenn der Rest der Stelle wächst.
Die Wege hinein
Der realistische Weg ist der interne, und er beginnt früher, als die meisten erwarten. Eine Biologin oder ein Arzt fängt in einer Gewebebank oder einer Zelltherapie-Einheit an, verbringt die ersten Jahre mit Verarbeitung und Dokumentation, übernimmt Qualitätsaufgaben, wird Stellvertretung und dann die benannte Person. Zwei Jahre Verarbeitungspraxis sind die gesetzliche Untergrenze. In der Praxis wollen Behörden und Arbeitgeber bei einer ersten Bestellung mehr sehen als das Minimum.
Der zweite Weg kommt aus der klinischen Labormedizin, aus Transfusionsmedizin oder Transplantationsimmunologie, wo die Logik der Spenderdokumentation bereits vertraut ist. Ein Wechsel aus dem klassischen pharmazeutischen GMP in dieses Feld ist möglich und dauert länger, weil die Verarbeitungserfahrung von Null aufgebaut werden muss und der gewöhnliche Qualitätshintergrund sie nicht ersetzt.
Was ein CV für diese Rolle belegen muss
Werden Sie bei Gewebearten und Verfahren konkret: welche Gewebe, welche Konservierungsmethoden, welche Prüfungen, ob Sie unter einer Erlaubnis nach § 20b, nach § 20c oder unter beiden gearbeitet haben. Setzen Sie die zwei Jahre Verarbeitungspraxis so in das Dokument, dass man sie nachzählen kann, mit Datumsangaben. Nennen Sie die Systeme für Rückverfolgbarkeit und Dokumentation, die Spenderscreening-Logik, unter der Sie gearbeitet haben, die Inspektionen, die Sie erlebt haben, und Ihren Anteil daran. Wenn Sie die Bestellung oder die Stellvertretung gehalten haben, schreiben Sie es mit Zeitraum hin, denn in einem so kleinen Feld ist das die eine Zeile, die zu einem Rückruf führt. Deutsche Bewerbermanagementsysteme filtern nach den wörtlichen Begriffen Gewebeeinrichtung und verantwortliche Person, beide gehören daher in das Dokument; wie das funktioniert, steht in meinem Leitfaden zum ATS in der Pharma.
Ein Wort zum Gehalt
Ich nenne hier keine Spanne, und der Grund ist hier schärfer als sonst. Viele dieser Einrichtungen sitzen in Universitätskliniken und zahlen nach Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes, während kommerzielle Anbieter nach Industriemaßstäben vergüten. Dieselbe benannte Verantwortung kann deshalb je nach Arbeitgebertyp sehr unterschiedlich bezahlt sein. Belastbar ist dies: Der Kandidatenpool ist klein, eine Einrichtung mit einem unbesetzten Sitz hat wenige Alternativen, und das sollten Sie wissen, bevor Sie verhandeln.
Häufige Fragen
Welche Qualifikation verlangt § 20c AMG?
Ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Humanmedizin, Biologie, Biochemie oder eines vergleichbaren Fachs, dazu mindestens zwei Jahre praktische Tätigkeit in der Be- oder Verarbeitung von Gewebe. Die praktische Erfahrung muss speziell in der Gewebeverarbeitung liegen.
Wie verhält sich § 20c zu § 20b AMG?
§ 20b erfasst die Gewinnung von Gewebe und die damit verbundene Laboruntersuchung, § 20c das Be- oder Verarbeiten, Konservieren, Prüfen, Lagern und Inverkehrbringen mit nicht industriellen Verfahren. Einrichtungen halten häufig beide Erlaubnisse, und an jeder hängt eine eigene benannte Verantwortung.
Ist das dasselbe wie die sachkundige Person nach § 14 AMG?
Nein. Die sachkundige Person zertifiziert Chargen unter einer Herstellungserlaubnis und gibt sie frei. Die verantwortliche Person nach § 20c steht für Gewebezubereitungen unter der Gewebeerlaubnis ein, mit einer anderen gesetzlichen Qualifikationsprüfung und einem anderen Anwendungsbereich. Industriell hergestellte Arzneimittel für neuartige Therapien fallen unter das Herstellungsregime.
Wie lange braucht die Behörde für ihre Entscheidung?
Die Vorschrift gibt der Behörde drei Monate für die Entscheidung über den Antrag, in Ausnahmefällen verlängert um bis zu zwei weitere Monate.
Quellen
§ 20c AMG, Erlaubnis für Gewebezubereitungen (gesetze-im-internet.de)
§ 20b AMG, Gewinnung von Gewebe und Laboruntersuchung (gesetze-im-internet.de)
Paul-Ehrlich-Institut: Gewebezubereitungen
© 28. Juli 2026 Andreas Schulz. Alle Rechte vorbehalten. Dieser Artikel ist Karriereberatung, keine Rechtsberatung; der Gesetzestext hat Vorrang.
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