Was macht ein Informationsbeauftragter nach § 74a AMG?
Er verantwortet die wissenschaftliche Information über die Arzneimittel des Unternehmens. Konkret sorgt er dafür, dass Kennzeichnung, Packungsbeilage, Fachinformation und Werbung mit dem Inhalt der Zulassung übereinstimmen und die Werbevorschriften eingehalten werden. Jeder pharmazeutische Unternehmer, der Fertigarzneimittel in Deutschland in den Verkehr bringt, muss diese Person benannt haben; die Bestellung wird der Behörde mitgeteilt.
Fragen Sie in einer Runde von Pharma-Professionals, wer den Stufenplanbeauftragten kennt, gehen viele Hände hoch. Fragen Sie nach dem Informationsbeauftragten, wird es still. Dabei schreibt § 74a AMG diese Rolle genauso verpflichtend vor, für jedes Unternehmen, das Fertigarzneimittel in Deutschland in den Verkehr bringt. Sie ist die vielleicht am wenigsten beschriebene benannte Funktion der deutschen Pharma, und genau darin liegt eine Gelegenheit für alle, die in Medical Affairs oder Regulatory arbeiten und den nächsten Schritt suchen.
Nach 16 Jahren im Pharma-Recruiting kann ich sagen: Lebensläufe, in denen eine gesetzlich benannte Funktion steht, werden anders gelesen. Dieser Leitfaden erklärt, was hinter der Rolle steckt und wie der Weg dorthin aussieht.
Was der Informationsbeauftragte verantwortet
Das Gesetz formuliert es knapp: Der Informationsbeauftragte nimmt die Aufgabe der wissenschaftlichen Information über die Arzneimittel verantwortlich wahr. Dahinter steckt im Alltag die gesamte Kette der Produktkommunikation. Stimmt die Fachinformation mit der Zulassung überein? Deckt die Packungsbeilage den zugelassenen Stand ab? Ist die Anzeige im Fachmedium, der Messestand, die Aussage des Außendienstmaterials von der Zulassung gedeckt und werberechtlich zulässig?
In der Praxis heißt das: Der Informationsbeauftragte sitzt am Ende des Freigabeprozesses für Materialien, den viele Unternehmen als Medical-Legal-Regulatory-Review organisieren. Was er nicht freigibt, geht nicht raus. Bei einem Produktlaunch ist das eine Schlüsselposition, denn zwischen Marketingdruck und Zulassungstext entscheidet am Ende seine Unterschrift. Dazu kommt das deutsche Werberecht für Heilmittel, das in der Anwendung anspruchsvoll ist und Abmahnungen durch Wettbewerber zu einem realen Geschäftsrisiko macht.
Die Rechtsgrundlage in Kurzform: § 74a AMG
Die Bestellpflicht trifft pharmazeutische Unternehmer, die Fertigarzneimittel in den Verkehr bringen; ausgenommen sind bestimmte Fälle nach § 13 Abs. 2 AMG. Die Person braucht die erforderliche Sachkenntnis und die zur Ausübung der Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit. Der Behörde werden die Bestellung und jeder Wechsel vorher mitgeteilt, ein unvorhergesehener Wechsel unverzüglich. Und § 74a Abs. 2 erlaubt ausdrücklich, dass der Informationsbeauftragte zugleich Stufenplanbeauftragter ist.
Wie beim Stufenplanbeauftragten gilt: Das Gesetz nennt weder Studiengänge noch Berufsjahre. Die Sachkenntnis ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Wer die fachliche Nähe zu Zulassung, Fachinformation und Werbematerial nachweisen kann, hat die Tür offen, unabhängig davon, ob auf dem Abschluss Medizin, Pharmazie oder eine Naturwissenschaft steht.
Wo die Rolle im Organigramm sitzt
Eine eigene Vollzeitstelle ist die Ausnahme. Typisch ist der Doppelhut: Die Leitung Medical Affairs, ein erfahrener Medical Advisor oder die Regulatory-Verantwortliche trägt die Benennung zusätzlich. In kleinen Unternehmen liegt sie manchmal bei der Geschäftsführung mit entsprechendem fachlichem Hintergrund. Das erklärt auch, warum die Rolle in Stellenanzeigen selten allein auftaucht; sie steht als Zusatz in Medical- und Regulatory-Profilen, oft erst im zweiten Absatz.
Für Ihre Suche heißt das: Die Stellenanzeige „Informationsbeauftragter" existiert praktisch nicht. Wer die Benennung anstrebt, sucht die Medical- oder Regulatory-Position, an der sie hängt, und bringt die Sachkenntnis dafür mit. Einen Überblick über die Funktionen, in denen diese Profile zu Hause sind, geben die Leitfäden zu Medical-Affairs-Karrieren und Regulatory-Affairs-Karrieren in der DACH-Pharma.
Welche Qualifikation in der Praxis zählt
Drei Dinge tragen die Benennung. Erstens der fachliche Hintergrund: ein Studium der Medizin, Pharmazie oder einer Naturwissenschaft ist der Normalfall, weil die wissenschaftliche Bewertung von Aussagen zum Kern der Aufgabe gehört. Zweitens die Materialnähe: Erfahrung mit Fachinformationen und deren Pflege, mit Freigabeprozessen für Werbe- und Schulungsmaterial, mit Launch-Situationen. Drittens die werberechtliche Sicherheit im Umgang mit dem Heilmittelwerbegesetz und den Grenzen der Zulassung.
Deutsch ist in dieser Rolle praktisch nicht verhandelbar. Fachinformation, Packungsbeilage und Werbematerialien für den deutschen Markt sind deutschsprachig, ebenso die Kommunikation mit Behörden und im Abmahnfall mit Juristen. Für internationale Profile ist das die ehrliche Einschränkung dieser Rolle.
Die Einstiegswege, die in der Praxis funktionieren
Der kürzeste Weg führt über Medical Information: Wer Anfragen von Fachkreisen beantwortet, arbeitet bereits täglich an der Schnittstelle von Evidenz und zugelassenem Text. Von dort geht es über Medical-Advisor-Stationen in die Freigabeverantwortung und schließlich zur Benennung. Der zweite Weg kommt aus Regulatory Affairs über Labeling und Produktinformation. Und auch hier existiert der Dienstleistermarkt: Kanzleien und Beratungen stellen Informationsbeauftragte für kleine Unternehmen, die die Funktion nicht intern besetzen. Offene Rollen an dieser Schnittstelle sammelt der Überblick zu Medical-Information-Jobs in DACH.
Warum die Rolle karrierestrategisch unterschätzt ist
Die Benennung nach § 74a ist ein Senioritätssignal, das sich kaum kopieren lässt. Sie belegt, dass ein Unternehmen Ihnen eine gesetzliche Organfunktion anvertraut hat, mit Meldung an die Behörde. In kleineren Unternehmen ist diese Verantwortung deutlich früher erreichbar als ein Direktortitel im Konzern. Wer sie einmal getragen hat, verhandelt die nächste Position aus einer anderen Ausgangslage, und die Kombination mit dem Stufenplanbeauftragten macht das Profil für den Mittelstand doppelt wertvoll.
Ein Wort zum Gehalt
Eine eigene Gehaltsspanne für den Informationsbeauftragten anzugeben wäre unseriös, weil die Benennung fast immer an einer Trägerrolle hängt und deren Niveau die Vergütung bestimmt. Verlässlich ist der Mechanismus: Die Benennung hebt den Wert der Trägerrolle, besonders im Mittelstand, und sie gehört in jede Gehaltsverhandlung ausdrücklich hinein. Wie Sie so ein Argument aufbauen, zeigt die Seite zur Gehaltsverhandlung in der Pharma.
Häufige Fragen
Wer braucht einen Informationsbeauftragten?
Jeder pharmazeutische Unternehmer, der Fertigarzneimittel in Deutschland in den Verkehr bringt, vom Konzern bis zum kleinen Mittelständler. Ausgenommen sind nur bestimmte Fälle nach § 13 Abs. 2 AMG. Die Rolle ist damit in jeder Unternehmensgröße vorhanden, was sie für die Karriereplanung interessant macht.
Welche Qualifikation verlangt das Gesetz vom Informationsbeauftragten?
§ 74a AMG verlangt die erforderliche Sachkenntnis und die zur Ausübung der Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit, ohne Studiengänge oder Berufsjahre festzulegen. In der Praxis tragen die Rolle meist Personen mit medizinischem, pharmazeutischem oder naturwissenschaftlichem Hintergrund und Erfahrung in Medical Information, Medical Affairs oder Regulatory Affairs, weil dort die Nähe zu Fachinformation und Werbematerialien liegt.
Was ist der Unterschied zwischen Informationsbeauftragtem und Stufenplanbeauftragtem?
Der Informationsbeauftragte verantwortet die wissenschaftliche Information: Übereinstimmung von Kennzeichnung, Packungsbeilage, Fachinformation und Werbung mit der Zulassung. Der Stufenplanbeauftragte verantwortet die Pharmakovigilanz, also das Sammeln und Bewerten von Arzneimittelrisiken. Beides sind Pflichtrollen nach dem AMG, und § 74a Abs. 2 erlaubt, dass eine Person beide trägt.
Ist Informationsbeauftragter ein Vollzeitjob?
Selten. Üblich ist die Benennung zusätzlich zu einer bestehenden Funktion, etwa als Leitung Medical Affairs, Medical Advisor oder Regulatory-Verantwortliche. Nach § 74a Abs. 2 AMG kann dieselbe Person zugleich Stufenplanbeauftragter sein, gerade im Mittelstand sind solche Kombinationen verbreitet. Bei großen Portfolios wird die Aufgabe entsprechend gewichtiger.
Quellen
§ 74a AMG, Informationsbeauftragter (gesetze-im-internet.de)
§ 11a AMG, Fachinformation (gesetze-im-internet.de)
§ 13 AMG, Herstellungserlaubnis (gesetze-im-internet.de)
Heilmittelwerbegesetz (gesetze-im-internet.de)
© 27. Juli 2026 Andreas Schulz. Alle Rechte vorbehalten. Dieser Artikel ist Karriereberatung, keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der Gesetzestext.
Sie arbeiten in Medical oder Regulatory und wollen die benannte Verantwortung?
Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch. Ich sage Ihnen ehrlich, ob Ihr Profil die Benennung nach § 74a trägt und welche Station Ihnen noch fehlt.
Kostenloses Erstgespräch buchen